Work and Travel, Freiwilligendienst oder Sprachreise: Auslandsformate nach der Schule im Vergleich

Nach dem Abitur oder nach dem Ende der Schulzeit brechen Jahr für Jahr Zehntausende junge Deutsche ins Ausland auf für einen längeren Aufenthalt. Die Entscheidung zwischen Work and Travel, einem geförderten Freiwilligendienst oder einer Sprachreise ist nicht ganz einfach, da sich die Formate in Dauer, Kosten, Rechtsrahmen und pädagogischem Anspruch empfindlich unterscheiden.
Work and Travel: Erwerbstätigkeit auf Zeit mit Working Holiday Visum
Work and Travel verlangt in den meisten Zielländern ein Working Holiday Visum. Deutschland hat solche Abkommen mit Australien, Neuseeland, Kanada, Japan, Südkorea, Chile, Uruguay, Israel, Taiwan und Hongkong geschlossen. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren, die Altersobergrenze variiert je nach Abkommen zwischen 30 und 35 Jahren. In der Regel ist der Aufenthalt auf zwölf Monate begrenzt; Australien und Neuseeland gewähren bei nachgewiesener Farmarbeit oder Tätigkeit in bestimmten Regionen eine Verlängerung.
Für viele Schulabgänger sind solche Reisen nach der Schule die prägendsten Auslandserfahrungen, da die Kombination von bezahlter Gelegenheitsarbeit und selbständigem Reisen viel Eigenverantwortung verlangt. Als typische Jobs bieten sich Arbeiten in der Gastronomie, der Landwirtschaft, im Tourismus und im Einzelhandel an. Wer kein oder nur wenig Startkapital mitbringt, sollte einplanen, dass die Behörden bei der Einreise häufig einen Nachweis über vorhandene Mittel verlangen. So werden von Australien zur Zeit 5000 AUD und von Neuseeland 4200 NZD verlangt.
Freiwilligendienst: Geförderte Programme mit klaren Rahmenbedingungen
Wer seine Auslandserfahrung mit einem sozialen oder ökologischen Engagement kombinieren möchte, findet in den staatlich geförderten Freiwilligendiensten ein gut strukturiertes Angebot. Das Programm weltwärts des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entsendet Freiwillige zwischen 18 und 28 Jahren für 6 bis 24 Monate in Länder des Globalen Südens. Kulturweit, ein Programm der Deutschen UNESCO-Kommission in Kooperation mit dem Auswärtigen Amt, bietet Einsätze von sechs oder zwölf Monaten in kultur- und bildungspolitischen Einrichtungen an. Der Internationale Jugendfreiwilligendienst IJFD ist ab 16 Jahren zugänglich, die Einsatzstellen sind weltweit verteilt.
Allen Formen gemeinsam ist die Förderung von Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung. Ein monatliches Taschengeld ist üblich. Im Gegenzug verpflichten sich die Teilnehmenden auf einen festen Einsatzzeitraum, auf mehrere Vorbereitungs, Zwischen- und Nachbereitungsseminare und eine feste Einsatzstelle. Die Bewerbungsfristen liegen in der Regel neun bis zwölf Monate vor der Ausreise.
Sprachreise: Wo ein messbarer Lernfortschritt zum Ziel führt
Sprachreisen richten sich an alle, die ein anerkanntes Zertifikat wie Cambridge, IELTS, DELE oder DELF erlangen möchten oder ein bestimmtes Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen erreichen wollen. Die Dauer reicht von zwei Wochen bis zu einem Studienjahr.
Wer eine Sprachreise plant, sollte sich bei der Wahl der Sprachschule erkundigen, ob diese über bestimmte Akkreditierungen verfügt. In Großbritannien wird als Prüfsiegel etwa der British Council anerkannt, in Irland ACELS oder MEI, in Frankreich Qualité FLE, in Spanien das Instituto Cervantes. Prüfkriterien sind unter anderem die maximale Gruppengröße, die Qualifikation der Lehrkräfte, die Anzahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden und die Anerkennung der Prüfungen durch Hochschulen.
Kosten, Visum, Versicherung: Was vor der Buchung sicher geregelt sein muss
Unabhängig für welches Format Sie sich entscheiden, gibt es drei Punkte, die Sie unbedingt vorher verbindlich klären müssen. Erstens die visarechtliche Grundlage, die je nach Zielland und Aufenthaltsdauer unterschiedlich ausfällt. Zweitens den Krankenversicherungsschutz. Die gesetzliche Krankenkasse kommt bei Auslandsaufenthalten außerhalb der EU nicht auf, sodass eine private Auslandskrankenversicherung mit ausreichender Deckungssumme und Rücktransportklausel nötig ist. Drittens die finanzielle Planung, die sowohl laufende Ausgaben als auch eine Reserve für Rückreise oder medizinische Notfälle umfassen sollte.
Foto von Atlantic Ambience