Welches Visum wird für die Einreise nach Neuseeland benötigt?

Es ist der Traum von vielen: Einmal einen Urlaub in Neuseeland verbringen, ein Semester dort studieren oder gar für einige Zeit arbeiten. Wieder andere möchten sich auch einfach nur mal für eine gewisse Zeit eine Auszeit gönnen. Doch ganz ohne Formalitäten geht dies leider nicht vonstatten. Wir erläutern nachstehend, ob und gegebenenfalls welches Visum man wofür bei der Einreise in das Land der Kiwis benötigt.

Reisepass

Bei den Dokumenten für die Einreise nach Neuseeland gibt es einiges zu beachten.

Welche Dokumente brauche ich für die Einreise nach Neuseeland?

Wer einfach nur als Tourist für einen Urlaub oder als Geschäftsreisender einreisen möchte, braucht als deutscher Staatsangehöriger kein Visum, solange er sich nicht länger als drei Monate im Land aufhält. Aber Achtung: Diese Bestimmung gilt nur noch bis zum 30. September 2019!

Des Weiteren wird ein gültiger Reisepass benötigt, der bei Ausreise noch mindestens einen Monat gültig sein muss. Zudem bedarf es eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie genügend finanzielle Mittel, um den Aufenthalt bezahlen zu können.

Elektronische Einreisegenehmigung (ETA) ab 1. Oktober 2019

Ab dem 1. Oktober 2019 benötigen deutsche Touristen zwar immer noch kein Visum, aber eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Diese ist dann ab der ersten Einreise nach Neuseeland verpflichtend. Wer seinen Urlaub weit im Voraus plant, kann sich bereits ab dem 1. Juli 2019 registrieren. Mit dieser ETA kann man innerhalb von zwei Jahren beliebig oft für eine Dauer von höchstens 90 Tagen einreisen. Von der Einwanderungsbehörde in Neuseeland wird empfohlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reisebeginn zu stellen. Die Kosten für die Genehmigung betragen 12 Neuseeland-Dollar, das sind umgerechnet etwa 7,20 Euro bei Online-Beantragung. Etwas günstiger wird es mit 9 Dollar (5,40 Euro), wenn der Antrag per App gestellt wird. In jedem Fall wird nach Angaben des Auswärtigen Amtes eine Touristenabgabe von zurzeit 35 Dollar, etwa 21,10 Euro, erhoben.

German Working Holiday Visum

Das German Working Holiday Visum gilt für deutsche Bundesbürger zwischen 18 und 30 Jahren für die Dauer von bis zu 12 Monaten. Innerhalb eines Jahres ist die Einreise beliebig oft möglich. Das Visum erlaubt ein Studium für die Dauer eines Semester sowie das Arbeiten bis zu einem Jahr. Finanzielle Liquidität muss in Höhe von mindestens 4.200 NZ-Dollar (rund 2.500 Euro) vorhanden sein, um für die eigenen Lebenshaltungskosten aufkommen zu können. Als Nachweis genügt bspw. ein Kontoauszug bei einer deutschen oder neuseeländischen Bank. Zusätzlich sollte man Geld für ein Rück- oder Weiterflugticket (oder das Ticket selbst) vorweisen können. Darüber hinaus empfiehtl sich eine Auslandskrankenversicherung.

Die Einreise mit Kindern ist bei einem Working Holiday Visum nicht möglich.

 

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