Was die Pleite von Thomas Cook für Urlauber bedeutet

Während der älteste Reiseveranstalter weltweit noch vor einigen Tagen versucht hat, sein Unternehmen zu retten, ist es nun klar: Das einst so beliebte Reiseunternehmen Thomas Cook ist insolvent. Doch was bedeutet das nun für die Urlauber, die ihre Reise über den Touristik-Riesen gebucht haben? Und wie sieht es mit den Tochterunternehmen von Thomas Cook aus?

Insolvenz

Die Insolvenz von Thomas Cook hat weitreichende Folgen für den Tourismus.

Gestrandete Urlauber: Wie es jetzt weitergeht

Ungefähr 600.000 Reisenden, darunter 140.000 Deutsche, sollte die gute Urlaubslaune wohl vergangen sein, als sie von der Pleite ihres Reiseveranstalters Thomas Cook erfahren haben. Urlauber aus Großbritannien trifft es nicht ganz so hart wie Reisende aus anderen Ländern, denn die Briten sind durch ihre Regierung abgesichert und werden kostenfrei mit Chartermaschinen von ihrem Urlaubsort wieder zurück in ihre Heimat gebracht.

Ebenfalls versorgt sind deutsche Touristen, die eine Pauschalreise über Thomas Cook gebucht hatten. Der Rückflug jener, die sich gerade noch im Urlaub befinden, wird durch ihren Reiseversicherer abgedeckt. Pauschalreisende können solange in ihrem Hotel bleiben, bis eine Rückreise veranlasst werden konnte. Urlauber, die nun ihre Reise abbrechen müssen, bekommen die Kosten ihrer versäumten Urlaubstage erstattet. Auch, wenn Urlauber wegen der ausgebliebenen Zahlungen von ihrem Hotel vor die Tür gesetzt werden, tritt die Versicherung der Pauschalreise in Kraft, die dann die Kosten für eine andere Unterkunft tragen muss.

Doch was ist mit den Urlaubern, die keine Pauschalreise beansprucht haben? Hier kann der Fall eintreten, dass sie die Kosten für den Rückflug selbst übernehmen müssen. Allerdings bekommen einige Unterstützung von anderen Airlines, mit denen sie ihren Rückflug antreten können.

Pleite von Thomas Cook und ihre weitreichenden Folgen

Die Insolvenz von Thomas Cook hat auch dazu geführt, dass zahlreiche Tochterunternehmen des Reiseveranstalters ihren Betrieb vorerst einstellen mussten. So können Reisen, deren Abreisedatum der 23. und 24. September ist, nicht mehr gewährleistet werden. Zu den betroffenen Unternehmen zählen Bucher Reisen, Air Marin, Thomas Cook Signature, Neckermann Reisen und Öger Tours. Unklar ist allerdings noch, ob andere Reisen, die bei den „Töchtern“ von Thomas Cook gebucht wurden, angetreten werden können. Pech haben allerdings diejenigen, die ihren zukünftigen Urlaub direkt über Thomas Cook gebucht haben, da sie auf ihre Reise verzichten müssen.

Condor will Flugverkehr vorerst aufrecht erhalten

Condor, der Ferienflieger von Thomas Cook, kann weiterhin seine Flüge planmäßig gewährleisten, jedoch ist auch hier unklar, wie es mit der Airline weitergeht. Unterstützt werden soll diese Fluglinie durch einen Überbrückungskredit von der Bundesregierung. Urlauber, die ihre Reise bei einem der Thomas-Cook-Veranstalter gebucht haben, können bzw. dürfen aktuell mit Condor jedoch nicht an ihr Reiseziel gebracht werden.

 

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