Vorsicht vor gemeiner Urlauber-Abzocke auf Gran Canaria

Eigentlich möchte man nur seinemn langersehnten Urlaub genießen. Umso ärgerlicher, wenn man dann listigen Betrügern auf den Leim geht, die vor allem am Strand gerne auf ahnungslose und gutgläubige Touristen warten. So wie aktuell auf Gran Canaria.

Strand von Maspalomas auf Gran Canaria

Am Strand von Maspalomas tummeln sich Rubbellos-Betrüger.

Als Tourist bietet man nicht selten eine ideale „Angriffsfläche“ für Betrügereien aller Art. Das nutzen zurzeit Betrüger auf der beliebten kanarischen Insel Gran Canaria für ihre Rubbellos-Masche aus und das geht ganz einfach: Eine nette Frau spricht Touristen an und schenkt ihnen ein Los. Natürlich ein fetter Gewinn! Bei dem vermeintlichen Gewinn handelt es sich um Elektronik, etwa ein Smartphone, oder eine Urlaubsreise. Um den Gewinn gleich einzulösen, wird man in die „Verkaufsstelle“ des Anbieters geführt, wo die Falle zuschnappt. Denn wer mitgeht, landet in einer Verkaufsveranstaltung, die darauf abzielt, dem glücklichen Losgewinner dubiose Urlaubspakete und Reisegutscheine unterzujubeln, die den Gewinnern ganz schnell zum Verlierer machen. Aggressive Verhandlungstaktiken drängen auf schnelle Unterschriften und horrende Anzahlungen für Leistungen, die natürlich niemals erbracht werden.

Wer das getan hat, für den geht jetzt der Ärger richtig los. Denn diese Urlaubsgutscheine sind natürlich wertlos. Auch die Unterkünfte sind selbstverständlich nie verfügbar – das Angebot ist schließlich „begrenzt“. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland rät in solchen Fällen zu folgendem: Die Situation im Keim ersticken und sich erst gar kein Los andrehen lassen. Spätestens wenn es ums Geld geht und man sogar zum Bankautomaten begleitet wird, sollten sämtliche Alarmglocken schrillen. Mitgehen, um den Gewinn abzuholen sollte ebenfalls genauso tabu sein, wie irgendeinen dubiosen Vertrag ungelesen zu unterschreiben. Eine Anzahlung sollte niemals geleistet werden, schon gar nicht in bar – seriöse Anbieter gehen anders vor.

Wer derartigen Gaunern bereits aufgesessen ist, sollte umgehend die Rückbuchung über die Hausbank veranlassen. Bei Kreditkartenzahlungen besteht noch vier Wochen nach Erhalt des Kontoauszuges die Möglichkeit, den Betrag zurückzubuchen.

Vermiesen lassen müssen sich Touristen ihren Urlaub auf Gran Canaria dadurch aber nicht, wenn sie folgendes Motto beherzigen: Körper und Seele dürfen sich gerne entspannen, der gesunde Menschenverstand jedoch besser nicht.

 

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