Urteil: Hotels dürfen nur mit offiziellen Sternen werben

Wie das Landgericht Koblenz in einem neuen Urteil (Az.: 1 HK O 133/12) entschieden hat, dürfen Hotels nur mit den Sternen werben, die ihnen offiziell von einer neutralen Klassifizierungsstelle verliehen worden sind.

Grund für das Urteil ist die Klage eines Verbraucherverbands, der gegen die Internetwerbung eines Hotels in Kaiserslautern vor Gericht gezogen ist. Die Verbraucherschützer bemängelten, dass das Hotel im Internet drei Sterne angab, jedoch zu diesem Zeitpunkt keine Sterne von einem neutralen Hotelverband verliehen bekommen hatte.

Dieses Verhalten stellt nach Ansicht der Richter unlautere Werbung und Verbrauchertäuschung dar. Eine Werbung mit drei Sternen werde laut den Richtern von den meisten Reisenden und Interessenten so interpretiert, dass sich dahinter eine offizielle Einstufung verberge.

 
 

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