Stark verspäteter Abflug bei kurzer Pauschalreise bedeutet Schadensersatz

Wenn sich der Abflug bei einer nur wenige Tage langen Pauschalreise stark verzögert, darf der betroffene Urlauber den Reisepreis deutlich mindern. Eine starke Verzögerung stelle laut dem Amtsgericht Hamburg-St.Georg im Rahmen einer Kurzreise einen erheblichen Reisemangel dar. Sie können dann vom Reiseveranstalter Geld zurückverlangen. Aktenzeichen des Urteils ist: 920 C 378/12.

Im verhandelten Fall hatten die Kläger eine fünf Tage dauernde Pauschalreise nach Mallorca gebucht, der Abflug sollte bereits morgens um 4.20 Uhr stattfinden. Das Flugzeug startete aber tatsächlich erst am nächsten Abend um 23.15 Uhr.

Laut den Richtern stellt eine fast 19-stündige Verspätung des Abflugs und damit eine Verzögerung des Reisebeginns bei einer derart kurzen Reise einen erheblichen Reisemangel dar. Die Urlauber hätten infolge dieses Umstands beinahe einen kompletten Urlaubstag verloren. Die übliche Reisepreisminderung von 5 Prozent ab der fünften verspäteten Stunde sei in diesem Fall nicht ausreichend.

 
 

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