Reisen in die Schweiz werden für einige Einreisende leichter

Während zahlreiche Urlaubsziele ihre Regeln aufgrund der aktuellen Corona Lage wieder verschärfen, lockert die Schweiz ihre Einreisemaßnahmen für geimpfte und genesene Personen.

Winter Landschaft

In der Schweiz wurden die Regeln zur Einreise geändert.

Nur ein Corona Test für geimpfte und genesene Einreisende

Trotz Corona ist ein Skiurlaub in der Schweiz für viele weiterhin eine willkommene Abwechslung vom Alltag und bietet eine gern genutzte Möglichkeit zum Entspannen. In Zeiten von Covid-19 müssen Urlauber sich allerdings noch immer an bestimmte Maßnahmen halten. Dazu gehören beispielsweise die aktuellen Regelungen zur Einreise in die Schweiz.

Die Einreise in das Land ist für getestete, geimpfte oder genesene Reisende aktuell möglich. Somit gilt die 3G-Regel und alle Einreisenden müssen ein digitales Formular ausfüllen sowie einen negativen Test auf Covid-19 vorlegen, unabhängig von ihrem Corona-Status.

Für genesene und geimpfte Urlauber gibt es zusätzlich eine Lockerung, die sich positiv auf den Tourismus in der Schweiz auswirken könnte: Seit dem 20. Dezember gilt für sie keine Pflicht auf einen zweiten Covid-19 Test nach der Einreise mehr. Reisende ohne Impf- oder Genesenennachweis müssen am vierten bis siebten Tag nach der Ankunft jedoch weiterhin einen weiteren Test durchführen lassen. Kinder unter sechzehn Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Eine Quarantänepflicht gibt es für deutsche Einreisende nicht.

Zudem sind seit dem 20. Dezember für alle Einreisende PCR-Tests und Antigentest akzeptiert, zuvor musste ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Während die Einreise teilweise erleichtert wird, gilt im Land in vielen Bereichen die 2G-Regelung, unter anderem in Restaurants oder bei kulturellen Veranstaltungen. Mit der 2G-Regel sind Treffen drinnen mit bis zu 30 Personen möglich. Es sind bis zu zehn Personen erlaubt, wenn mindestens eine Person nicht geimpft oder nicht genesen ist. Ob weitere Beschränkungen realisiert werden, ist noch unklar.

 

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