Nord- und Ostseeinseln werden für Touristen gesperrt

Die Coronavirus-Pandemie erfasst nun auch den Tourismus in Deutschland selbst. Seit Montagmorgen sind die Nord- und Ostseeinseln für Touristen gesperrt. Nur noch Einheimische, die ihren ersten Wohnsitz auf den Inseln haben, und Personen, die auf den Inseln arbeiten, haben noch Zutritt.

Wenningstedt Strand

Der Wenningstedter Strand auf Sylt.

Versorgung der Bewohner soll sichergestellt werden

Nachdem in den letzten Tagen und Wochen aufgrund der Grenzschließungen und der Einschränkungen im Flugverkehr Reisen ins Ausland zunehmend schwierig geworden sind, wurden nun auch erste Reiseziele in Deutschland selbst gesperrt. Seit Montagmorgen 6 Uhr sind die deutschen Nord- und Ostseeinseln für Touristen gesperrt. Urlauber, die sich bereits auf den Inseln aufhalten, wurden gebeten, die Heimreise anzutreten.

Betroffen sind die Inseln Sylt, Amrum, Föhr, Pellworm, Helgoland und Fehmarn sowie einige Halligen. In Mecklenburg-Vorpommern werden Abriegelungsmaßnahmen aufgrund der Größe der Inseln und der zahlreichen Verkehrsverbindungen mit dem Festland schrittweise eingeführt.

Die Ministerpräsidenten von Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern wandten sich in einem Appell an Urlauber, Reisen in den Norden zu unterlassen. Ausgenommen vom „Inselverbot“ sind lediglich Personen mit erstem Wohnsitz auf einer der Inseln oder Personen, die dort arbeiten.

Die Sperrung der Nord- und Ostseeinseln verfolgt eine zweifache Zielsetzung: Zum einen soll die Versorgung der Bewohner der Inseln sichergestellt werden. Zum anderen muss die medizinische Betreuung der Inselbewohner sichergestellt werden. Vor allem die intensivmedizinischen Kapazitäten auf den Nord- und Ostseeinseln sind nicht auf die Versorgung von Einheimischen und Touristen gleichermaßen ausgelegt.

Urlauber, die bereits auf den Inseln ihren Urlaub angetreten haben, wurden aufgefordert, ihre Heimreise anzutreten. Die Polizei wird auf den Zufahrtswegen zu den Inseln kontrollieren, ob Personen zutrittsberechtigt sind oder nicht.

 

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