Mit dem Auto sicher in den Urlaub – alle Infos zum Auslandsschadenschutz

Auslandsschadenschutz Ratgeber

Das eigene Auto ist für viele Deutsche immer noch das populärste Verkehrsmittel für die Urlaubsreise, daran können auch Staus oder nörgelnde Mitfahrer nichts ändern. Und mit dem eigenen PKW unterwegs zu sein, hat im Ausland natürlich auch viele gewichtige Vorteile. Denn öffentliche Verkehrsmittel fahren nicht jeden Ort – oder nur zu bestimmten Zeiten – an, sind gelegentlich unzuverlässig und Gepäcktransport sowie Kommunikation mit dem Fahrer kann in manchen Ländern natürlich auch problematisch sein. Mit dem Auto hingegen ist man frei und unabhängig. Man kann hinfahren, wohin man will und wann man will und hat auch im Urlaub noch ein bisschen die heimische Sphäre dabei. Damit man die Urlaubsreise auf den eigenen vier Rädern auch komplett sorgenfrei genießen kann, sollte man vorsorgen: Mit einem Auslandsschadenschutz für Autofahrer!

Autounfälle im Ausland

Jeder Autofahrer weiß: Ein Unfall ist schneller passiert, als man denkt. In diesem Fall greift zum Glück die Kfz-Haftpflichtversicherung, die hierzulande Teil der Pflichtversicherung für Autobesitzer ist. Auch im Auslandsurlaub ist die Unfallgefahr natürlich gegeben, vielleicht sogar etwas erhöht: Man ist mit den Verkehrsschildern, Fahrstilen der Einheimischen und möglicherweise im Detail abweichenden Verkehrsregeln nicht so vertraut und möglicherweise durch die fremde Landschaft eher mal abgelenkt als Zuhause. Im europäischen Ausland greift die Haftpflichtversicherung, wenn man einen Unfall verursacht, zum Glück wie bei uns Zuhause. Doch was ist, wenn der Unfall unverschuldet war? Für diesen Fall ist es gut, einen Auslandsschadenschutz zu haben, der ggf. die Kosten übernimmt.

Tipp der Redaktion:
Auf der Homepage des Europäischen Verbraucherzentrums findet sich eine kostenlose PDF-Broschüre über das richtige Verhalten bei Unfällen im Ausland. Hier geht es zur PDF

Was ist der Auslandsschadenschutz und wann greift er?

Im Falle eines fremdverschuldeten Unfalls muss normalerweise natürlich der Verursacher des Unfalls, bzw. dessen Kfz-Haftpflicht für den Schaden aufkommen. Bei Unfällen im Ausland muss man nun jedoch bedenken, dass in anderen Ländern nicht nur andere Sitten herrschen, sondern eben auch andere Versicherungsstandards gelten. Wenn die Versicherung Ihres Gegenübers den verursachten Schaden nur unzureichend abdeckt, weil die Deckungssummen in dem entsprechenden Land niedriger sind als bei uns, oder der Unfallverursacher im schlimmsten Fall gar nicht versichert ist, ist Stress und Ärger vorprogrammiert. Der Urlaub ist meist vorbei, stattdessen muss man sich in einer fremden Sprache mit Unmengen von Papierkram herumschlagen und bleibt am Ende möglicherweise dennoch auf den Reparaturkosten, oder einem Teil davon, sitzen. Damit es zu diesem „worst case scenario“ gar nicht erst kommen kann, können Sie vor der Urlaubsreise in Deutschland eine Zusatzversicherung für Auslandsschadenschutz abschließen. Diese kommt im Fall der Fälle für die Kosten Ihres Gegenübers auf, als wäre dieser in Deutschland Haftpflicht-versichert. Somit sind sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Welche Leistungen werden umfasst?

Der Auslandsschadenschutz wendet in erster Linie finanziellen Schaden von Ihnen ab. Wenn die ausländische Kfz-Haftpflichtversicherung nicht die gleichen Leistungen abdeckt, wie die deutschen Anbieter, und nicht für die vollen Kosten aufkommt, zahlt der Auslandsschadenschutz die fehlende Differenz und übernimmt bei fehlender Versicherung sogar die gesamten Kosten, und zwar nach exakt dem Leistungsumfang, den Sie von Deutschland aus gewohnt sind, beispielsweise bei Fällen von Wertminderung, Kosten für Gutachter und Gerichtsverfahren oder Anspruch auf Schmerzensgeld. Aber auch über die monetäre Entschädigung hinaus ist der Schadenschutz sinnvoll. Denn der Versicherer kümmert sich im Falle des Unfalls auch um lästige organisatorische Dinge. Ist das Auto nicht mehr oder nur noch begrenzt fahrtüchtig, wird die Notreparatur organisiert und dafür gesorgt, dass ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur bereitgestellt wird. Durch diese Serviceleistungen ist sicher gestellt, dass Sie Ihre wertvolle, begrenzte Urlaubszeit nicht für solcherlei Formalitäten opfern müssen. So werden neben dem Geldbeutel auch die Nerven geschont und Sie können dank des Auslandsschadenschutzes noch das Beste aus Ihrer Urlaubsreise machen.

Wie kann ich den Auslandsschadenschutz abschließen?

Es handelt sich um eine Zusatzversicherung, die Sie ganz einfach bei Ihrer regulären Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland abschließen. Da die preislichen Konditionen hierbei variieren, empfiehlt es sich, schon bei der Auswahl der Kfz-Versicherung darauf zu achten, wie viel Zusatzbeitrag Sie der Auslandsschadenschutz und ggf. andere Zusatzoptionen kosten werden.

Wie hoch ist der Versicherungsschutz?

Auch hier gibt es signifikante Unterschiede von Anbieter zu Anbieter, der Schutz ist jedoch oft um ein Vielfaches höher als im Urlaubsland. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen in Deutschland 1,12 Millionen bei Sachschäden, bei Personenschaden 7,5 Millionen €. Der Kfz-Haftpflicht-Anbieter Allsecur beispielsweise leistet jedoch bis zu 100 Mio. € (Sachschäden) bzw. 12 Millionen Euro pro geschädigte Person.
Zum Vergleich: In der Türkei sind es nach der Gesetzeslage nur 16.855 € bzw. 421.379 € – Summen also, die bei schweren Unfällen schnell überschritten werden!
Übrigens: Die Zusatzversicherung wirkt sich nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt Ihrer Haftpflichtversicherung aus, sprich Sie können durch die Beanspruchung von Leistungen des Auslandsschadenschutzes nicht von Ihrer Versicherung „hochgestuft“ werden.

Wo und wie lange ist der Schutz gültig?

Grundsätzlich ist der Auslandsschadenschutz in allen Ländern der EU gültig, in den klassischen Urlaubsländern wie Italien oder Griechenland sind Sie damit also auf der sicheren Seite. Über die EU-Länder hinaus variieren die Angebote der Anbieter wiederum, meist sind jedoch noch einige weitere europäische Länder im Paket enthalten. Sie sollten auf jeden Fall vor der Reise genau prüfen, ob Ihr Reiseland im Leistungspaket Ihrer Versicherung dabei ist, um hinterher kein böses Erwachen zu erleben. Für die Dauer des Schutzes heißt es ebenfalls, sich zu informieren. Im Normalfall gilt die Versicherung um die 12 Wochen ab Antritt der Reise.

Wo ist der Unterschied zur „Mallorca-Police“?

Die sogenannte „Mallorca-Police“, die trotz ihres Namens auch in anderen Ländern gültig ist, ähnelt durchaus dem Auslandsschadenschutz. Sie wird ebenfalls als Zusatzoption bei der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung gebucht und erweitert die Deckungssumme der Versicherung auf das deutsche Niveau. Die „Mallorca-Police“ gilt jedoch nur für Leihwagen, die im Ausland gemietet werden, während der Auslandsschadenschutz für das eigene Auto abgeschlossen wird.
Übrigens: Für Reiseland Spanien, auf das sich der Name der „Mallorca-Police“ bezieht, ist der Abschluss einer solchen in der Regel gar nicht mehr notwendig. Die Mindestdeckungssummen wurden dort vor ein paar Jahren auf 70 Mio. € (Personenschaden) und 15 Mio. € (Sachschaden) erhöht – die Summen liegen damit über den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen.

Lohnt es sich für mich, einen Auslandsschadenschutz abzuschließen?

Wenn Sie viel mit dem eigenen Auto im Ausland unterwegs sind, oder für den Urlaub auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie den Abschluss dieser Zusatzversicherung auf jeden Fall in Betracht ziehen. Im Einzelfall kommt es aber auch darauf an, in welches Land Sie fahren. Denn wie bereits erwähnt, unterscheiden sich die Deckungssummen von Land zu Land stark. In Österreich können bei Sachschäden 50 Mio. € erstattet werden, in Serbien nur 126.000 €. Mit dem Auslandsschadenschutz ist man aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite und muss sich im Zweifelsfall nicht mit fremdsprachigen Leistungskatalogen ausländischer Versicherungen auseinandersetzen. Zudem kostet die Zusatzversicherung selten mehr als 15 € pro Jahr – wirklich etwas falsch machen, kann man damit also nicht!

 
 

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