Malediven: Negativer PCR-Test trotz Corona-Impfung

Seit dem 3. Mai 2021 müssen alle Einreisende auf den Malediven einen negativen PCR-Test vorweisen – trotz Impfung. Warum das so ist und was Sie über die Tests wissen müssen, lesen Sie hier.

Malediven Wasserflugzeug

Malediven wollen sich vor Coronamutation schützen und verlangen von allen Einreisenden einen negativen Test.

Malediven heben Sonderrechte für Geimpfte auf

Jetzt ist es amtlich: Seit dem 3. Mai gibt es bei der Einreise auf die Malediven für Corona-Geimpfte vorerst keine Sonderrechte mehr. Heißt im Klartext: Jede Person muss bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen können, der nicht älter als 96 Stunden sein darf. Bis zu diesem Datum galt seit dem 20. April die Regelung, dass vollständig geimpfte Personen keinen negativen Corona-Test mehr vorlegen mussten.

Schuld an dem Sinneswandel ist die indische Virusmutation des Coronavirus und die unsichere Erkenntnislage der maledivischen Behörden über die Schutzwirkung der Corona-Impfung auch in Bezug auf diese neue Mutationsvariante. Darum wurden die Sonderrechte für Geimpfte von der maledivischen Health Protection Ageny (HPA) zurückgenommen. Durch die nun wieder für alle verpflichtenden Testungen soll die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie auf der Inselgruppe gestoppt werden.

Denn die Malediven sind stark von der Pandemie betroffen und daher vom Robert-Koch-Institut (RKI) mit einer Reisewarnung belegt. Der Hotspot liegt dabei auf der Hauptstadt Malé, deren Inzidenzwert seit April stetig steigt, während die Fallzahlen auf den Hotelinseln deutlich geringer sind.

Reisebeschränkungen und Vorschriften für Rückkehrer

Für die Einreise auf die Malediven gelten derzeit folgende Regeln neben der Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Tests: Bereits vor dem Abflug müssen Touristen eine elektronische Einreiseerklärung ausfüllen. Darüber hinaus müssen sie bei der Einreise eine Buchungsbestätigung über ihre geplante Aufenthaltsdauer vorlegen können. Noch am Flughafen erfolgt eine Temperaturmessung. Bei Symptomen einer Corona-Infektion, müssen sich Reisende direkt einem weiteren kostenpflichtigen Corona-Test unterziehen. Bei positivem Ergebnis folgt die Quarantäne.

Bei Rückkehr nach Deutschland muss ebenfalls eine digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden, gleichzeitig erfolgt eine Meldung ans Gesundheitsamt, dass eine Quarantänepflicht vorliegt. Je nach Bundesland beträgt diese zwischen 10 und 14 Tagen. Mit dem Fortschreiten der Impfungen, werden jedoch Rufe nach Sonderrechten laut, sodass Geimpfte sich nicht mehr in Quarantäne begeben müssen. Beschlossen ist dies jedoch nicht. Darüber hinaus brauchen Rückkehrer bereits vor dem Rückflug ein negatives Testergebnis (auch aus Nicht-Risikogebieten). Die Quarantäne kann am ab dem 5. Tag mit einem weiteren negativen Test vorzeitig beendet werden.

 

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