Hier befinden sich die teuersten Immobilien Spaniens

Spanien samt der Sonneninsel Mallorca zählt zu den gefragtesten Urlaubszielen der Deutschen. Doch die meisten können sich hier nur einen Urlaub leisten. Die Immobilienpreise in dem Mittelmeer-Land sind in manchen Regionen überdurchschnittlich hoch. Wo sich die teuersten Häuser Spaniens befinden, erfahren Sie hier.

Fuengirola

Marbella, gelegen an der südspanischen Costa del Sol, gilt unzweifelhaft als eine der Nobel-Gegenden Spaniens. An Marbellas teuersten Straße, der Mozartstraße, kostet eine Immobilie im Schnitt 6 Millionen Euro. Ganz in der Nähe der spanischen Promi-Metropole befinden sich in der Ortschaft Benahavis, ebenfalls gelegen in der wunderschönen Küstenlandschaft der Costa del Sol, Wohnhäuser mit durchschnittlichen Verkaufspreisen von 7 Millionen Euro. Diese Luxushäuser sind in der Wohnanlage „Urbanización Coto de La Zagaleta“ zu finden.

Mallorca und Marbella: Die Nobelgegenden im Immobiliensektor

Allerdings gibt es in Spanien tatsächlich noch einen Ort, wo sich noch kostspieligere Wohnhäuser befinden – und zwar auf der Deutschen liebsten Insel Mallorca. Laut einer Auswertung der Immobilienplattform „Idealista“ kostet ein Haus in der mallorquinischen Ortschaft Costa d’en Blanes circa 7,043 Millionen Euro. Die Straße „Carrer Sant Carles“ gilt als die „teuerste Straße“ Spaniens, wenn es um Immobilien geht. Die Straße im Südwesten von Mallorca liegt etwas erhöht, sodass die glücklichen Bewohner der hiesigen Luxus-Immobilien einen grandiosen Ausblick auf das Mittelmeer und die Bucht von Palma genießen können.

In Hinblick auf diese schwindelerregenden Immobilienpreise sind die durchschnittlichen Hauspreise in den spanischen Regionen Kastilien-La Mancha, Extremadura und Navarra mit jeweils rund 319.000 Euro, 350.000 Euro und 468.000 Euro noch vergleichsweise erschwinglich.

Aktuelle Einreisebestimmungen für Spanien

Wer derzeit einen Urlaub in Spanien oder eine Reise nach Mallorca plant, muss für seine Einreise aus Deutschland den spanischen Behörden entweder einen negativen Corona-Test (Antigen- oder PCR-Test) bzw. einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen. Diese Pflicht gilt allerdings nur Einwohnern aus den deutschen Bundesländern, die von spanischer Seite derzeit als Risikogebiet eingestuft sind. Dazu zählen Hamburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Berlin.

 

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