Flugausfall: So machen Sie Ihre Rechte geltend

In der Ferienzeit herrscht auf den meisten Flughäfen Hochbetrieb und die Vorfreude auf den lang ersehnten Urlaub beginnt nicht selten mit stundenlangen Wartezeiten, weil der Flug verspätet ist – manchmal handelt es sich nur um einige Minuten, häufig aber auch um mehrere Stunden. Frau am FlughafenIm schlimmsten Fall vermiest ein Flugausfall die Urlaubsstimmung und anstatt die wohlverdienten freien Tage in der Sonne am Strand zu verbringen, sitzen Sie am Flughafen fest und bleiben womöglich auf hohen Kosten sitzen.

Falsch gedacht! Unter bestimmten Voraussetzungen steht Passagieren laut EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung durch die Airline zu. Und dabei handelt es sich nicht nur um Essens- und Getränkegutscheine, um die Wartezeit am Airport etwas angenehmer zu gestalten, sondern um Entschädigungszahlungen zwischen 250 und 600 Euro. Über das Portal Flightright, die Nummer 1 für Fluggastrechte, können Sie in wenigen Klicks mithilfe des Entschädigungsrechners herausfinden, welchen Anspruch Sie bei einem Flugausfall bei der Airline geltend machen können.

Die wenigsten Fluggäste kennen ihre Fluggastrechte und machen dementsprechend auch nicht ihre Ansprüche geltend. Verschenken Sie kein Geld – mit der Unterstützung von Flightright erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Flugverspätungen und Flugausfälle, erfahren Ihre Rechte, können Ihre zustehenden Entschädigungen selbst ausrechnen und anschließend Ihre Ansprüche über Flightright bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Geld zurück bei Flugausfall

Jedes Jahr fallen in Deutschland zahlreiche Urteile zum Thema Flugausfall und Flugverspätung. In den meisten Fällen gewinnen die Passagiere, denn die Rechtslage ist ziemlich klar: Ab einer Flugverspätung von 2 Stunden muss die Airline Sie mit Snacks und Getränken versorgen, die meist in Form von Gutscheinen ausgegeben werden. Bei einem Flugausfall haben Sie zudem Anspruch auf eine Entschädigung, die zwischen 250 bis maximal 600 Euro liegt – und zwar unabhängig vom Ticketpreis.

Wenn die Airline Sie nicht mehr als 14 Tage vor Abflug über den Ausfall informiert hat, können Sie Ansprüche auf Entschädigung geltend machen. Je nach Flugdistanz liegt die Erstattung bei 250 Euro für Kurzstrecken, 400 Euro für Mittelstrecken und 600 Euro für Langstrecken. Allerdings muss die Airline für den Flugausfall verantwortlich gewesen sein, Sie müssen rechtzeitig eingecheckt haben und der Flug muss innerhalb der Europäischen Union gestartet oder gelandet sein – dabei ist allerdings zu beachten, um welche Airlines es sich handelt.

Für Fluggesellschaften gibt es meist nur ein Schlupfloch, um Entschädigungszahlungen an geschädigte Passagiere zu umgehen – „außergewöhnliche Umstände“. Dabei handelt es sich beispielsweise um Streiks, Sicherheitsrisiken oder schlechtes Wetter. Bei technischen Defekten ist die Airline selbst für den Flugausfall verantwortlich und muss Sie entweder mit Lebensmitteln und Getränken versorgen, Ihnen eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung stellen, den Flug kostenfrei umbuchen oder entsprechende Entschädigungszahlungen veranlassen.

Nicht auf Entschädigung verzichten

Egal ob Verspätung oder Flugausfall – verzichten Sie nicht auf Entschädigungen, die Ihnen laut Fluggastrecht zustehen. Auch wenn die Airline Ihnen die Entschädigungszahlung verweigert, bleiben Sie hartnäckig und holen Sie sich die Unterstützung von Flightright. Als Experte in Sachen Fluggastrechte verhandelt Flightright für Sie mit der Airline und zieht gegebenenfalls vor Gericht – ohne, dass Sie ein Kostenrisiko tragen. Gewinnt Ihr Fall – und die Erfolgsquote des Portals liegt bei 99 % – erhält Flightright lediglich eine Erfolgsprovision von 20 bis 30 Prozent zzgl. MwSt. und Sie bekommen Ihre Entschädigung.

 

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