Europa-Park in Rust öffnet wieder seine Tore

Der Europa-Park in der baden-württembergischen Gemeinde Rust zieht mit seinen über 100 Fahrgeschäften und 18 Themenbereichen jährlich rund 6 Millionen Besucher an. Er gilt als der meistbesuchte und größte Freizeitpark in Deutschland. Nun will der beliebte Vergnügungspark bald wieder seine Pforten öffnen.

Europa Park

Die Hotels im Europa Park öffnen bereits am 20. Mai.

Langsam kommt der Tourismus in Deutschland wieder in Fahrt. Hinsichtlich der in vielen deutschen Regionen sinkenden Corona-Infektionszahlen kommt es zu zunehmenden Lockerungen seitens der Bundesregierung, so auch in Baden-Württemberg. Hier darf nun ab Freitag, den 21. Mai, der Europa-Park wieder Gäste empfangen. Die Öffnung des deutschen Freizeitparks geht mit einem Modellprojekt des Sozialministeriums sowie der Universität Freiburg einher. So dürfen am Eröffnungstag vorerst nur 3.000 Gäste den Park betreten. Anschließend sollen planmäßig 10.000 Besucher pro Tag erlaubt sein.

Das Hygienekonzept sieht vor, dass Besucher den Park nur mit medizinischer oder FFP2-Maske betreten dürfen. Diese muss in allen Innenräumen sowie teilweise in Fahrgeschäften getragen werden. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Zuvor muss zudem ein Online-Ticket gebucht wordens ein. Per App will man sicherstellen, dass Warteschlangen nicht zu lang werden. Bis auf die Ballpools und die Casa de Aventura sind alle Attraktionen zugänglich.

Heide-Park in Soltau hat bereits geöffnet

Bereits seit Anfang Mai empfängt der Heide-Park in Soltau wieder Besucher. Auch eine der beliebtesten Attraktionen des Heide-Parks, die Achterbahn „Big Loop“, sorgt mit ihren Loopings wieder für reichlich Adrenalin-Schübe bei ihren Fahrgästen.

Der Zutritt in den Heide-Park ist allerdings an die Bedingung geknüpft, einen negativen Corona-Test mit einem Alter unter 24 Stunden vorzuweisen. Diese Pflicht gilt für alle Besucher ab 15 Jahren. Jene, die seit 15 Tagen oder länger vollständig gegen Corona geimpft wurden und dies nachweisen können, sind von der Testpflicht befreit. Dies gilt auch für nachweislich Genesene.

 

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