EU will Anspruch auf Fluggastentschädigungen verschlechtern

Airlines müssen innerhalb der EU bei deutlichen Flugverspätungen, verpassten Anschlussflügen oder im Terminal gestrandeten Passagieren ihren Fluggästen Entschädigungen zahlen. Die Entschädigungssumme soll jetzt jedoch laut den Plänen des EU-Ministerrates sinken. Dies soll durch eine Anhebung der zu tolerierenden Verspätungszeiten erreicht werden.

EU plant Verschlechterung der Fluggastrechte

EU plant Verschlechterung der Fluggastrechte

Laut diesen Plänen sollen Airlines in Zukunft bei Flügen bis 3500 Kilometer Streckenlänge erst ab fünf Stunden eine Entschädigung zahlen, bei Flügen bis 6000 Kilometern erst ab neun Stunden und bei Langstreckenflügen über 6000 Kilometern erst ab 12 Verspätung eine Entschädigung zahlen müssen.

Pläne des EU-Ministerrates sogar noch unvorteilhafter für Fluggäste als Entwurf der EU-Kommission

Dies geht alles aus einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ hervor, welcher sich auf einen Entwurf des EU-Ministerrates stützt. Derzeit erhalten Fluggäste bereits ab drei Stunden Verspätung eine Entschädigung. Der Entwurf übertrifft in seiner Fluggastfeindlichkeit sogar den ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission, welcher bereits vom EU-Parlament als kundenfeindlich kritisiert worden war. Das Parlament konterte mit einem eigenen Gegenentwurf zu den Fluggastrechten, welcher sich aber anscheinend bisher nicht durchsetzen konnte.

 
 

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