Empörung im Hotel: Strafe für zu langes Frühstück

Das Frühstück soll ja die wichtigste Mahlzeit sein, damit man genügend Energie für einen schwungvollen Start in den Tag hat. Und gut Ding will ja bekanntermaßen Weile haben. Scheinbar sieht man das aber nicht überall so, denn in einem Hotel in San Francisco muss für ein überlanges Frühstück ordentlich draufgezahlt werden.

Frühstück Buffet

Frühstücksbuffet.

90 Minuten sind lang genug für ein Frühstück

Hotels wollen ihren Gästen den Aufenthalt natürlich so angenehm wie möglich gestalten. Häufig wird deshalb sogar ein spezielles Langschläfer-Frühstück angeboten. Nicht gerne gesehen ist es aber scheinbar mancherorts, wenn die Reisenden zu lange am Tisch sitzenbleiben. Ein Nobelhotel in San Francisco hat kurzerhand entschieden, dass 90 Minuten für ein Frühstück ausreichen müssen.

27 Euro Aufpreis für jede weitere Stunde

Im Hotel Fairmont in San Francisco lautet das Motto „Zeit ist Geld“. Hier ist man der Meinung, dass man innerhalb von 1,5 Stunden durchaus mit dem Frühstück fertig sein kann. In diesem Haus kostet das Frühstück satte 45 Euro pro Person, hinzu kommen noch Steuern sowie eine obligatorische Servicegebühr. Bleibt man länger als 90 Minuten am Frühstückstisch sitzen, werden zusätzliche 27 Euro fällig. In diesem Fall würde man über 70 Euro für ein Frühstück bezahlen.

Regelung soll vorerst ein Ausnahmefall bleiben

Natürlich wird kaum ein Gast länger als 90 Minuten frühstücken, sodass ein Aufpreis eher entfällt. Das Luxushotel hat sich nur zu diesem Schritt entschlossen, weil eine Gesundheitskonferenz für eine Dauer von vier Tagen in der Region stattfinden soll. Über 9.000 Personen werden zu diesem Event erwartet. Diese drastische Maßnahme soll lediglich verhindern, dass die Gäste ihre Besprechungen im Restaurant des Hotels abhalten.

 

Keywords: , , ,

 

Diese News hat keine Kommentare. Diskutieren Sie mit.

 
 
 
 
 

Hinterlassen Sie eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

 

Ja, die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen.