Deutschland verbietet Einreisen aus Virus-Mutationsgebieten

Die Corona Maßnahmen werden in Deutschland weiter verschärft: Zwar gibt es kein vollständiges Flugverbot, doch Besucher aus bestimmten Ländern dürfen derzeit nicht mehr einreisen.

Flughafen Reisende

Seit kurzem gilt eine Einreisesperre für Reisende aus bestimmten Ländern.

Strenge Einreise Maßnahme bis Mitte Februar

Schon seit einer Weile wird über ein partielles Einreiseverbot diskutiert, nun hat die Bundesregierung in Deutschland sich doch für diesen Schritt entschieden. Die Einreisesperre dreht sich dabei um Virusvarianten-Gebiete, also Gebiete, in welchen ein besonders hohes Infektionsrisiko durch das verbreitete Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten besteht.

Die Virusvarianten-Gebiete sind eine neue Einstufungsklasse des Robert-Koch-Institutes und wurden neben der Einstufung zum Hochinzidenzgebiet Mitte Januar 2021 eingeführt. Die beiden neuen Kategorien ergänzen somit die normale Klasse des Risikogebietes.

Um die Ausbreitung dieser neuen Virusmutationen zu verhindern, gilt seit dem 30. Januar vorerst bis zum 17. Februar ein Verbot zur Einreise für Besucher aus diesen Gebieten. Ausnahmen gibt es nur für Personen mit Wohnsitz und bestehenden Aufenthaltsrecht in Deutschland, für Reisende, die nur in einem Transitbereich eines Verkehrsflughafens umsteigen, und in wenigen weiteren Sonderfälle.

Diese Länder sind von der neuen Regel betroffen

Laut Angaben des Robert-Koch-Institutes zählen aktuell die Länder Brasilien, Eswatini, Irland, Lesotho, Portugal, Südafrika und das Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland zu den Virusvarianten-Gebieten. Reisende aus diesen Staaten sind somit betroffen von dem neuen Beförderungsverbot, das besagt, dass beispielsweise Airlines oder Bahngesellschaften keine Personen aus den genannten Ländern nach Deutschland befördern dürfen.

Wer nach Deutschland einreist, muss dafür einen Corona Test machen, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde. Alle Einreisenden, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, müssen sich darüber hinaus digital anmelden. Außerdem ist für sie eine zehntägige Quarantäne Pflicht.

 

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