Dänischer Tourismus freut sich über gelockerte Einreisebedingungen

Seit dem 1. Februar sind Einreisen nach Dänemark wieder ohne die Vorlage eines negativen Coronatests möglich – jedenfalls für geimpfte und genesene Personen. Für Ungeimpfte gibt es keine Lockerungen bei den Einreiseregelungen.

Haus am Meer Dänemark

Dänemark hat jüngst alle Pandemieregeln aufgehoben.

Unser nördliches Nachbarland hat trotz eines sehr hohen Inzidenzwertes von aktuell 5.357 Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen (Stand: 03.02.) seine Einreisebeschränkungen gelockert. Demnach dürfen Geimpfte oder Genesene nun wieder seit dem 1. Februar ohne negativen Covid-19-Test ihren Urlaub in Dänemark verbringen. Jedoch sollte der Nachweis einer überstandenen Coronainfektion oder einer vollständigen Impfung digital über die Corona-Warn-App oder die CovPass-App nachweisbar sein. Zur Personenidentifizierung ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses notwendig. Aber auch der Nachweis in Form des gelben Impfpasses ist erlaubt.

Weiter gilt für den Tourismus in Dänemark: Wer als Ungeimpfter nach Dänemark einreisen möchte, der muss entweder einen höchstens 48 Stunden alten Antigentest oder einen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, vorlegen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise in einem dänischen Testzentrum testen zu lassen. Dies gilt auch für ungeimpfte Jugendliche ab 15 Jahren.

Regelungen für die Rückreise von Dänemark nach Deutschland

Alle Reiserückkehrer sind verpflichtet, vor der Rückreise nach Deutschland das digitale Einreiseformular auszufüllen. Dies deshalb, weil das Robert-Koch-Institut (RKI) Dänemark noch immer als Hochrisikogebiet einstuft. Darüber hinaus müssen sich alle Personen, die nicht unter die 2G-Regelung fallen, nach der Rückkehr in Deutschland für 10 Tage in häusliche Isolation begeben. Die Quarantänefrist kann nach 5 Tagen durch einen negativen Corona-Test vorzeitig beendet werden.

Wer indes von einem Tagesausflug aus Dänemark zurückkehrt und weder geimpft noch genesen ist, braucht bei der Rückreise nur ein negatives Testergebnis vorzulegen. Eine Quarantänepflicht entfällt.

 

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