Betrunkene Fluggäste müssen nicht befördert werden

Ein Paar aus Niedersachsen wurde im Urlaub von der Airline stehengelassen. Aufgrund des Alkoholkonsums seien sie fluguntauglich gewesen – ein Gericht gibt der Airline nun Recht.

Stewardess im Flugzeug

Wer ohne Hilfe nicht mehr zu seinem Platz kommt, muss evt. draußen bleiben.

Für eine Kreuzfahrt verschlug es ein Paar aus Niedersachsen nach Australien. Von dort aus wollten die Urlauber mit dem Flieger nach Hause. Doch der Kapitän des Fluges entschied, die beiden nicht mitfliegen zu lassen. Beide hätten seiner Meinung nach vor Abflug zu viel Alkohol konsumiert und seien daher fluguntauglich gewesen.

Dieselbe Meinung vertrat die leitende Flugbegleiterin. Noch bevor die beiden des Fluges verwiesen worden wären, hätte der Mann ein Glas Champagner bestellt, obwohl er sich kaum mehr hatte auf den Beinen halten können. Der Kapitän ordnete den Rauswurf der beiden an, wobei sich der Mann lautstark geweigert haben soll. Am Ende unterlag er. Jetzt auch vor Gericht.

Gericht entscheidet im Sinne der Airline

Das Paar hatte gegen den Münchner Reiseveranstalter geklagt, über den es die Reise gebucht hatte. Diese Reise hätte die beiden Urlauber 7.398 Euro gekostet. Im Preis inbegriffen war neben der Pazifikkreuzfahrt auch der Hin- und Rückflug ab/nach Frankfurt über Dubai.

Gefordert hatte der Kläger 1.750 Euro für die Umbuchung des Fluges auf den Folgetag sowie 600 Euro Schadenersatz für den Umsatzverlust. Seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt hätte er schließlich durch den verspäteten Rückflug nicht wie geplant nachgehen können.

Das Gericht entschied, dass alle genannten Faktoren – von Alkoholgeruch bis mangelnde Konzentrationsfähigkeit des Klägers – ausreichend waren, um die Passagiere für fluguntauglich zu erklären und ihnen die Beförderung zu verweigern.

 

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