ADAC warnt: Auch im Urlaub nicht betrunken Fahrrad fahren

Es sollte eigentlich ein absolutes No-Go sein. Betrunken aufs Rad steigen, das wird nämlich nicht nur in Deutschland geahndet. Auch in vielen Urlaubsländern drohen den Verkehrssündern drastische Strafen. In Polen muss man unter Umständen sogar mit einer Haftstrafe rechnen.

Der ADAC empfiehlt Urlaubern, die im Ausland mit dem Fahrrad unterwegs sind, sich genau über die Vorschriften des jeweiligen Landes zu informieren. Die Promillegrenzen sind unterschiedlich und die Bußgelder können teilweise sehr hoch ausfallen. In den meisten Ländern gelten 0,5 Promille, etwa in Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, der Schweiz und den Niederlanden. In Österreich liegt die Promillegrenze bei 0,8 – wer mit noch mehr Alkohol im Blut erwischt wird, muss mit Geldstrafen ab 800 Euro rechnen. Auch in Polen ist Vorsicht geboten: Dort sind sogar Haftstrafen möglich. In Tschechien liegt die Grenze bei 0,0 Promille, die Höhe des Bußgelds beginnt bei 380 Euro.

Bußgelder bis zu 2900 Euro in Großbritannien

Keine Promillegrenze gibt es in Skandinavien, Großbritannien und Irland. Dort ist allerdings das Radfahren verboten, wenn man alkoholbedingt nicht mehr in der Lage ist, sicher zu fahren. Bei einer Kontrolle oder auffälligem Fahrverhalten können in Großbritannien Bußgelder bis 2900 Euro verhängt werden. In Skandinavien richten sich die Bußgelder allerdings nach dem Einkommen.

 

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