Neues EuGH-Urteil: Bahngesellschaften müssen Reisende auch bei höherer Gewalt entschädigen

Nach einem neuen Urteil des Euroäischen Gerichtshofs haben Bahnreisende nun auch in Fällen von höherer Gewalt Anspruch auf eine Entschädigung. Laut dem geltenden EU-Recht haben Zugreisende bei Verspätungen zwischen 1 und 2 Stunden einen Anspruch auf Erstattung von mindestens einem Viertel des Ticketpreises. Über 2 Stunden Verspätung erhalten die betroffenen Kunden mindestens die Hälfte des bezahlten Reisepreises als Erstattung.

Ab sofort gilt dies auch für Verspätungen im Fall von höherer Gewalt

Im nun verhandelten Fall hatte der österreichische Verwaltungsgerichtshof den EuGH um Hilfe bei der Auslegung des EU-Rechts gebeten. Die ÖBB (österreichischen Bundesbahnen) hatten gegen eine Vorgabe der nationalen Bahnaufsicht geklagt. Im Rahmen dieser Vorgabe wurden die ÖBB dazu aufgefordert eine Klausel zu streichen, nach welcher bei höherer Gewalt jede Form von Entschädigung ausgeschlossen sei. Die ÖBB beriefen sich bei ihrer Klage gegen die Vorgabe auf Regelungen im internationalen Recht, welche eine Haftung von Bahnunternehmen in Fällen von höherer Gewalt ausschließen.

Diese Regelungen stehen laut EuGH nicht im Widerspruch zum EU-Recht. Die sogenannten Einheitlichen Rechtsvorschriften sollen dafür sorgen, dass der Kunde im Einzelfall eine Entschädigung erhält.

 
 

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