ESTA – Ohne Visum nach Amerika

Die Einreisebestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika sind komplex. Bis zu vier Stunden Wartezeit trifft Reisende am Flughafen, bevor sie Bürokratie und Sicherheitsmaßnahmen hinter sich lassen können. Anzeichen für eine baldige Erleichterung der Einreisebedingungen sind derzeit nicht zu beobachten. Eher eine weitere Verschärfung der Kontrollmechanismen. Dennoch gibt es mit ESTA ein kleines Licht am Himmel, dass neben der gelegentlich problematischen Visa-Genehmigung für VWP-Zugehörige leuchtet.

Visa-Waiver-Programm (VWP)

Deutschland zählt, mit 37 weiteren Ländern, zu den an das amerikanische ESTA-System angeschlossenen Staaten. Das „Electronic System for Travel Authorization“ (ESTA) ermöglicht auch ohne Visa eine Einreise in die USA. Dabei gilt es zu beachten, dass für die Einreiseerlaubnis durch z.B. ESTA von e-visums.de bestimmte Kriterien erfüllt werden müssen und die Bedingungen von Zeit zu Zeit modifiziert werden können. Am 21.01.2016 trat beispielsweise ein Gesetz zum Ausschluss von Personen aus dem VWP in Kraft, die nach dem 01.03.2011 nach Syrien, Iran, Irak und in den Sudan gereist sind. Das Auswärtige Amt berichtet, dass der betroffene Länderkreis am 18.02.2016 noch um Libyen, Somalia und Sudan erweitert wurde. Für Personen, die in irgendeiner Form in offiziellem Auftrag in diesen Ländern zugegen waren, gibt es Ausnahmeregelungen.

Beantragung einer ESTA-Einreiseerlaubnis

Für die Beantragung der visafreien Einreisegenehmigung gibt es somit grundsätzlich vieles zu beachten. Zu den Voraussetzungen zählen beispielsweise ein maschinenlesbarer, bordeauxroter Reisepass mit ausreichend Gültigkeit und der Zusatz seiner biometrischen Daten für Reisepässe, die vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden. Für die Mitnahme von Kindern und Babys tauchen zusätzlich noch gesonderte Bedingungen auf. Sie brauchen ein eigenes Ausweisdokument, das entweder neu beantragt wurde oder vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt und nicht verlängert oder verändert wurde.
Unter anderem gibt es auch noch das „Advance Passenger Information System“ (APIS), an dessen exakter Ausfüllung kein Reisender vorbei kommt. Dies gilt ebenso für die Datenangaben im Rahmen von „Secure Flight“. Diese benötigen die Airlines vor der Ausstellung eines Flugtickets. Erfasst werden Daten in Bezug auf den Zielort und zur Person. Fehlen diese Angaben sieht es mit einer Einreise in die USA schlecht aus. Es wird im Allgemeinen vor unseriösen Dienstleistern zur Einholung der ESTA-Genehmigung gewarnt, da diese den Prozess weder beschleunigen noch erleichtern. Für eine fundierte Hilfestellung zur Selbsthilfe bei der Beantragung, empfehlen wir den nachfolgenden Ratgeber zum ESTA.

Bedeutung einer bewilligten ESTA-Einreiseerlaubnis

Die amerikanische Botschaft verweist auf die wichtigsten Kriterien, die Besucher und Urlauber zu einer bewilligten ESTA-Einreiseerlaubnis wissen sollten:

  • Ohne Visum ist sie altersunabhängig zwingend notwendig.
  • ESTA sollte 72 Stunden im Voraus beantragt werden, erlaubt aber auch Registrierungen bis kurz vor Abreise.
  • Die erteilte Genehmigung ist bis zu zwei Jahre gültig oder bis zum Ablauf des Reisepasses. Es zählt, was zuerst eintritt.
  • Sie stellt keinen Rechtsanspruch auf Einreise in die USA dar. Die Einzelentscheidung wird von den Zoll- und Grenzschutzbeamten getroffen.
  • Die Genehmigung ist gültig für 90 Tage und deckt nach Einreise, auch beliebig viele Wiedereinreisen von Besuchen in Kanada, Mexiko und der Karibik ab. Dies umfasst mit Wasser, Land und Luft, jede Art des Reisens.
  • Die Kosten betragen 14,- US-Dollar (ca. 11,- Euro).

Am Ende kann trotz ESTA-Genehmigung eine Einreise verweigert werden, wenn beispielsweise unangemessene Bekleidung getragen oder auffallendes Verhalten beobachtet wird. Vor einem Reisevorhaben in die Vereinigten Staaten von Amerika, empfiehlt sich eine umfassende Informationseinholung dringend.

 

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